Gegen die blattfreien Zonen
Seit 30 Jahren versendet »Freiabonnements für Gefangene« kostenlose Zeitungen in die Gefängnisse
Johannes SupeIm Knast wird noch gelesen. Wer sich informieren will, der greift zur Zeitung (siehe Spalte). So will es auch das Grundgesetz, dessen fünfter Artikel lautet: »Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.« Doch nicht selten gerät das verbriefte Recht mit dem begrenzten Medienetat der Haftanstalten in Konflikt; eine umfangreiche Ausstattung mit Zeitungen können viele Gefängnisse nicht gewährleisten. Woher also den gewün...
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