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Aus: Ausgabe vom 03.11.2015, Seite 9 / Kapital & Arbeit

»Posteo erhebt keine Bestandsdaten«

Zur Korrektur des Beitrages »Digitaler Selbstmord« vom Montag auf dieser Seite:

Der Aufmacherbeitrag in der jW vom gestrigen Montag auf dieser Seite enthielt eine fehlerhafte Darstellung des Problems, welches das Unternehmen Posteo e. K. aus Berlin mit deutschen Ermittlungsbehörden hatte.

Im Beitrag stand: »Der E-Mail-Service-Anbieter Posteo hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Mitte Oktober vorgeworfen, dass Polizeibehörden ›Bestandsdaten‹ wie Namen und Adressen unverschlüsselt abrufen würden.«

Dazu das Unternehmen: »Es ist falsch, dass wir den Polizeibehörden vorwerfen, dass sie Bestandsdaten unverschlüsselt ›abrufen‹ würden. Denn Posteo erhebt überhaupt keine Bestandsdaten seiner Kunden. Deshalb können bei Posteo auch grundsätzlich keine Bestandsdaten ›abgerufen‹ oder auf sonstigem Wege an Polizeibehörden übermittelt werden. Wir werfen den Behörden vielmehr vor, unverschlüsselte Ersuchen um Bestandsdaten an uns zu richten. In diesen Anfragen an uns sind persönliche Daten (wie z. B. Namen und Tatvorwürfe) enthalten, die seitens der Behörden nicht verschlüsselt werden. Dies verstößt gg. das BDSG.«

Kurz: Posteo erhebt keine Bestandsdaten (es handelt sich bei dem Unternehmen um einen anonymen E-Mail-Dienst). Deshalb können derlei Daten auch nicht von den Behörden »abgerufen« werden. Posteo weist ausdrücklich darauf hin, das das Problem vielmehr darin bestehe, dass Ermittlungsbehörden sich bei Anfragen nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. (jW)

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