Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.11.2015, Seite 5 / Inland

Neue Regeln für private Drohneneinsätze

Berlin. Die Bundesregierung plant neue Regelungen für die wachsende Zahl privater und gewerblicher Drohnenflüge. Private Flüge in über 100 Metern Höhe und außerhalb der Sichtweite des Steuernden sollen verboten werden, kündigte Verkehrsminister Alexander Dobrindt am Samstag in Berlin an. Über Industrieanlagen, Unglücksorten und Einsatzgebieten der Polizei gilt dann ebenso ein Flugverbot für die unbemannten Flugobjekte wie über Autobahnen, Gleisen und Kraftwerken. »Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können«, sagte Dobrindt. Dies soll für alle Geräte über 500 Gramm gelten, um bei Unfällen die Verantwortlichen leichter haftbar zu machen. Der gewerbliche Einsatz in der Landwirtschaft oder zur Verkehrsüberwachung soll hingegen erleichtert werden: Die Nutzer müssen zwar einen Führerschein für die Drohnen machen. Dann können die Flugkörper künftig aber auch außerhalb der Sichtweite des Lenkenden fliegen. (Reuters/jW)