Keine Verbrechen gegen Menschlichkeit
Den Haag. In der Zeit des Sturzes des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch sind auf dem Maidan in Kiew keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden. Zu diesem Schluss kommt die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Fatou Bensouda, in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht. Die auf dem Maidan angewandte Gewalt habe sich zwar »gegen die Zivilbevölkerung« gerichtet, es gebe aber keine ausreichenden Belege dafür, dass dies »weitreichend oder systematisch« der Fall gewesen sei. Am 17. April 2014 hatte das Parlament in Kiew eine Resolution verabschiedet, in der der IStGH aufgefordert wurde, vermeintliche Verbrechen in der Zeit zwischen dem 21. November 2013 und dem 22. Februar 2014 zu untersuchen. (AFP/jW)
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