Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.11.2015, Seite 1 / Inland

BGH begrenzt Mieterhöhungen

Karlsruhe/Berlin. Mieten dürfen nicht einfach sprunghaft erhöht werden – dies gilt auch dann, wenn die Wohnung deutlich größer ist als im Vertrag beschrieben. Zwar ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch bei Mieterhöhungen die tatsächliche Größe einer Wohnung entscheidend. Weicht diese von der im Vertrag angegebenen Fläche ab, darf die Miete auf einmal aber höchstens um bis zu 20 Prozent steigen (Az.: VIII ZR 266/14). Dem Urteil lag ein Fall aus Berlin zugrunde. Eine Vermieterin hatte die Kaltmiete von rund 630 Euro um 300 Euro erhöhen wollen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Fünf-Zimmer-Wohnung mehr als 50 Quadratmeter größer sei als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter war nur mit einer Erhöhung um rund 95 Euro einverstanden. Dagegen klagte die Vermieterin erfolglos. (dpa/jW)