Rechtswidrig
»Stuttgart-21«-Einsatz: Klatsche für Polizei
Der Polizeieinsatz, bei dem im September 2010 mehr als 100 »Stuttgart-21«-Gegner verletzt wurden, war rechtswidrig. Bei dem Protest gegen die Baumfällungen im Schlossgarten habe es sich um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Für ein Vorgehen der Polizei gegen Versammlungen gebe es hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlu...
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