Entschädigung für Zwangsarbeit im Heim
Erfurt. Kinder und Jugendliche, die vor 1990 in Behindertenheimen und Psychiatrien zur Arbeit gezwungen oder misshandelt wurden, sollen künftig ähnlich wie Heimkinder entschädigt werden. Darauf verständigten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf ihrem zweitägigen Treffen in Erfurt. Es werde eine einmalige Pauschale von 9.000 Euro geben, sagte Thüringens Ressortchefin Heike Werner (Linke) am Donnerstag. Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten mussten, bekämen zusätzlich bis zu 5.000 Euro. Die Anträge können ab 2016 gestellt werden. Anders als bei den traumatisierten ehemaligen Heimkindern werde es keinen Fonds geben, sondern eine Stiftung, erläuterte die Ministerin. Die Gelder sollen zu jeweils einem Drittel von Bund, Ländern und den Kirchen kommen. (dpa/jW)
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