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Aus: Ausgabe vom 26.11.2015, Seite 5 / Inland

BGH-Urteil gegen Verbraucherschutzrechte

Karlsruhe. Stromversorger müssen Verbraucher im Vertrag nicht ausdrücklich auf ihre Klagerechte gegen Preiserhöhungen hinweisen. Dies erfordere das Gebot der Transparenz nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte eine strittige Klausel noch beanstandet. Der Durchschnittskunde könne darin nicht erkennen, dass er die Möglichkeit hat, Preisänderungen gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dem widersprach der BGH. (Reuters/jW)

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