Dein roter Faden in wirren Zeiten
Gegründet 1947 Dienstag, 1. April 2025, Nr. 77
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Dein roter Faden in wirren Zeiten Dein roter Faden in wirren Zeiten
Dein roter Faden in wirren Zeiten
Aus: Ausgabe vom 26.11.2015, Seite 5 / Inland

BGH-Urteil gegen Verbraucherschutzrechte

Karlsruhe. Stromversorger müssen Verbraucher im Vertrag nicht ausdrücklich auf ihre Klagerechte gegen Preiserhöhungen hinweisen. Dies erfordere das Gebot der Transparenz nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte eine strittige Klausel noch beanstandet. Der Durchschnittskunde könne darin nicht erkennen, dass er die Möglichkeit hat, Preisänderungen gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dem widersprach der BGH. (Reuters/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.