Nur mir
Eine zweisekündige Rhythmussequenz in einem Song von Sabrina Setlur hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigt. Zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Verwendung eines Klangfetzens als Schleife (Loop) in Setlurs Lied »Nur mir« aus dem Jahr 1997 die Rechte der Gruppe Kraftwerk verletzt. »Nur mir«-Komponist und Produzent Moses Pelham hat die Verfassungsbeschwerde eingebracht. Er hält Schadenersatzforderungen für unberechtigt und beruft sich auf die Freiheit der Kunst. Gegenspieler Ralf Hütter, Gründungsmitglied von Kraftwerk, betonte zum Verhandlungsauftakt die Mühe, die es 1977 ohne digitale Technik gekostet habe, das Stück »Metall auf Metall« zu produzieren, aus dem der Tonfetzen stammt. Als er ihn 20 Jahre später wiedererkannt habe, sei er betroffen gewesen. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen. Pelham entgegnete, in seinem Genre, dem HipHop, gebe es keine Platte, auf der nicht ein Loop aus einer anderen Platte verwendet werde. Das Sampling sei aus der Kunstform nicht wegzudenken. Sein Rechtsanwalt unterstrich das Recht von Künstlern, sich mit den Werken von Vorgängern auseinanderzusetzen. Hütters Anwältin wiederum betonte, die Freiheit der Kunst gestatte nicht das Kunstschaffen auf Kosten anderer. Auf Länge oder Qualität der benutzten Tonsequenz komme es nicht an – die Leistung des Tonträgerherstellers sei nicht teilbar. Wie lange die Verhandlung dauern wird, ist unklar. (dpa/jW)
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