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Aus: Ausgabe vom 04.12.2015, Seite 5 / Inland

Bundestag beschloss »e-Health-Gesetz«

Berlin. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag das als »E-Health-Gesetz« bezeichnete »Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen« beschlossen. Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und Telematikinfrastruktur spielen darin eine Schlüsselrolle. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, die der Linken stimmte gegen das Gesetz. Sie lehnt die zentrale Sammlung medizinischer Daten ab und fordert statt dessen patientenorientierte Alternativen dezentraler Art.

Obwohl der Gesetzentwurf seit Anfang des Jahres vorliegt, wurden in letzter Minute zahlreiche Änderungen eingebracht. Neu ist vor allem die elektronische Patientenakte, in der ab 2019 die medizinischen Daten von Versicherten zusammengefasst und mit Hilfe der eGK in zentralen Datenbanken gespeichert werden. Die Informationen sollen dann auch »weiteren Leistungserbringern« zur Verfügung stehen. Die Nutzung der Akte ist für Patienten aber vorerst freiwillig.(wat/jW)

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