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Aus: Ausgabe vom 19.12.2015, Seite 2 / Inland

Hinweis

Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass Daniela Dahn in dem am Freitag in jW erschienenen Artikel »An der Seite der Spitzengenossen« falsch zitiert wurde. Natürlich hat die Bundesrepublik die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert – ihr Vorbehalt galt der darin enthaltenen Aufhebung des Rückwirkungsverbots bei Straftaten, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung bereits allgemeinen Rechtsgrundsätzen widersprachen. Diesen, auch als »Radbruchsche Formel« bekannten, Passus hat die Bundesrepublik 1952, als es um den Schutz zahlreicher Naziverbrecher ging, nicht anerkannt. Nach 1990 wollte die BRD davon nichts mehr wissen und hat die sogenannten Mauerschützen-Prozesse ausschließlich unter Bruch des Rückwirkungsverbotes geführt. (jW)