Aus: Ausgabe vom 15.12.2015, Seite 4 / Inland
Verbot für rechte Hetzbriefe
Berlin. Am Montag hat der 10. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts dem selbsternannten »Heimführungsbeauftragten« der NPD, Jan Sturm, untersagt, in bezug auf die Linke-Bundestagsabgeordnete Azize Tank zu verbreiten, ihre politische Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der »Deutschen« könne strafbar sein, weil es verboten sei, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu »manipulieren«. Sturm darf zudem einen Brief an Tank und andere Politiker nicht mehr im Internet verbreiten, in dem die besagten Vorwürfe erhoben wurden (siehe jW vom 14.12.). Dem Mitglied der Neonazipartei wurden die Kosten des Verfahrens in den letzten beiden Instanzen auferlegt. (bern)
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