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Aus: Ausgabe vom 24.12.2015, Seite 15 / Medien

»Keine Person des ­öffentlichen Lebens«

Hamburg. Die Antwort von Spiegel online auf eine Frage des Moderators Jan Böhmermann wird bei Facebook heftig diskutiert: Es geht darum, ob man den Namen des Brandenburger NPD-Kreistagsabgeordneten Marcel Zech in Artikeln über dessen Verurteilung wegen Volksverhetzung nennen darf oder soll. Zech hatte sich den Umriss eines Konzentrationslagers und den Spruch »Jedem das Seine« auf den Rücken tätowieren lassen, was er im Schwimmbad öffentlich präsentierte. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Spiegel online ließ in der Berichterstattung seinen Namen weg. Via Twitter fragte Böhmermann, warum. Spiegel online verwies auf die Persönlichkeitsrechte des Mandatsträgers: Er sei »keine Person des öffentlichen Lebens«. (jW)

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