Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar
Legitime Meinungsäußerung
Gelöbnix-Protest: Landgericht Berlin sprach Störerin der Bundeswehr-Rekrutenvereidigung frei
Frank BrendleBei den Protesten junger Kriegsgegner gegen das Bundeswehr-Gelöbnis am 20. Juli 1999 handelt es sich um eine legitime Meinungsäußerung. Das entschied das Landgericht Berlin in einer Berufungsverhandlung am Montag. Die Angeklagte Ines W. wurde freigesprochen. Die 25jährige hatte sich an der spektakulären Störaktion von 18 Jugendlichen beteiligt, die das Konzept eines »feierlichen« Gelöbnisses ordentlich durcheinandergebracht hatten. Ines W. nahm damals vor dem Redner...
Artikel-Länge: 3053 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.