Aus: Ausgabe vom 12.01.2016, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Branchenmindestlohn gilt in Weiterbildung
Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag von zwanzig Unternehmen abgewiesen, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. Darauf hat ver.di am Freitag hingewiesen. Der Branchenmindestlohn greift für pädagogisches Personal, das überwiegend Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch aus- und weiterbildet. Ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßen die Entscheidung, die Rechtssicherheit schaffe. (jW)
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