Viva la Habana!
Die Berliner Zeitung macht sich Sorgen um Kuba: Auf der Karibikinsel läute, so hieß es da in einem Bericht vom 2. Februar (übrigens dem Murmeltiertag), »längst das Totenglöcklein der Revolution«. Manche können eben Dinge hören, die sie schon immer hören wollten. Der Wahrheit näher kommt man, wenn man vor Ort die Ohren spitzt und die Augen offenhält: In der kommenden Woche trifft eine Delegation der Tageszeitung junge Welt sowie der Musikzeitschrift Melodie und Rhythmus in Havanna ein, um unter anderem an der dortigen 25. Internationalen Buchmesse teilzunehmen. Tatsächlich ist es äußerst schwierig, unter den sich verändernden historischen Bedingungen die Errungenschaften der kubanischen Revolution zu erhalten. Kuba fällt aber nicht in Agonie oder Schockstarre, wie viele Medien unterstellen: Wie sich politische, wirtschaftliche und kulturelle Prozesse in Kuba entwickeln, das soll in einer Vielzahl von Gesprächen und Besuchen erkundet werden.
Die Leserinnen und Leser der Tageszeitung junge Welt können an diesem Kuba-Besuch teilnehmen: Täglich wird darüber in unserem Havanna-Onlinespezial berichtet. Ein weiteres Ziel der Reise sind Vorarbeiten für die erweiterte Sommerausgabe der Musikzeitschrift Melodie und Rhythmus, die ganz unter dem Schwerpunkt »Musik und Kuba« stehen wird: Dort soll nachgewiesen werden, dass Kuba auch musikalisch viel mehr zu bieten hat als den Buena Vista Social Club – obwohl auch dieses Thema Eingang in das Heft finden soll. Finanziert wird die Reise übrigens weitgehend durch die Einnahmen aus dem Verkauf des beliebten Kuba-Kalenders, der jährlich vom Verlag 8. Mai herausgegeben wird. Es versteht sich von selbst, dass auf der Reise auch viele Motive für den nächsten Kalenderjahrgang eingesammelt werden sollen.
Verlag, Redaktion und Genossenschaft
Unser Onlinespezial erreichen Sie unter www.jungewelt.de/havanna2016
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 06.02.2016