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Aus: Ausgabe vom 19.02.2016, Seite 2 / Inland

Stillverbot im Café ist Diskriminierung

Berlin. In der Debatte um das Stillen in der Öffentlichkeit springt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Müttern zur Seite. »Wenn Müttern verboten wird, ihr Baby an öffentlichen Orten zu stillen, dann ist das ganz klar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts«, erklärte die Leiterin, Christine Lüders, am Donnerstag. Ein Gesetz zum besseren Schutz des Stillens, wie seit kurzem in der Petition einer Berlinerin gefordert, brauche es aber nicht. Auch wenn sich ein Wirt auf sein Hausrecht berufe, dürfe er Frauen nicht wegen Schwangerschaft und Mutterschaft diskriminieren. Eine Mutter aus dem Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg hatte die Petition gestartet. (dpa/jW)

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