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Aus: Ausgabe vom 26.02.2016, Seite 4 / Inland

»Gotteslästerung«: Lehrer verurteilt

Lüdinghausen. Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67jährige muss 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen. Er hatte die Rückscheibe seines Autos mit Sprüchen wie »Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!« beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet. Die Richterin am Amtsgericht bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen im Strafgesetzbuch. Laut der Entscheidung sind die Sprüche Beschimpfungen der christlichen Kirchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15). (dpa/jW)

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