Aus: Ausgabe vom 02.03.2016, Seite 2 / Ausland
Wohnsitzauflage kann zulässig sein
Luxemburg. Flüchtlingen kann der Wohnsitz vorgeschrieben werden, wenn dies der Integration dienen soll. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag. In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, nicht als Asylbewerber anerkannt sind, aber unter »subsidiärem Schutz« stehen, weil ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht. Für Menschen aus dieser Gruppe geben die deutschen Behörden den Wohnsitz vor. Die beiden Syrer hatten dagegen geklagt, weil in der EU das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes gilt. Die Richter erklärten nun, die Auflage könne bei »Integrationsschwierigkeiten« gerechtfertigt sein. Ob dies der Fall ist, muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen. (dpa/jW)
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