Aus: Ausgabe vom 11.03.2016, Seite 2 / Inland
Diskussion um Nennung von Herkunftsländern geht weiter
Berlin. Medien sollen nur dann Angaben zu Herkunft oder Religion von Straftätern machen, wenn es einen »begründeten Sachbezug« zur Tat gibt. Das Plenum des Presserates lehnte es am Mittwoch ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Bild-Chefredakteurin Tanit Koch bekräftigte in den ARD-»Tagesthemen« nach der Entscheidung ihre Kritik an der Richtlinie: Dahinter stecke eine Art Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung, mit gewissen Fakten nicht umgehen zu können. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), Cornelia Haß, begrüßte das Festhalten an der Richtlinie. (dpa/jW)
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