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16.03.2016 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Atomausstieg vor Gericht

Keine Geschädigten, sondern Schadensverursacher: Verfassungsgericht verhandelt über Beschwerden von AKW-Betreibern gegen Kurswechsel bei Energiepolitik

Reimar Paul

Klare Sprache: »Atomkraft muss Geschichte werden« war am Dienstag auf Transparenten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu lesen. Oder: »Atomausstieg ins Grundgesetz«. Anlass der Kundgebung war der Verhandlungsbeginn des Gerichts über Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne E.on, RWE und Vattenfall gegen den 2011 vom Bundestag beschlossenen schrittweisen Atomausstieg (Az 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12). Die Unternehmen machen geltend, dass d...

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