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Aus: Ausgabe vom 29.03.2016, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung

Berlin. Handwerksinnungen verstoßen gegen geltendes Recht, wenn sie Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, eine sogenannte OT-Mitgliedschaft, anbieten. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Mittwoch abend geurteilt, wie der DGB am Folgetag berichtete. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sieht darin ein »wichtiges Signal für die Tarifbindung im Handwerk«. »Dem OT-Unwesen in den Handwerksinnungen ist damit endlich ein Riegel vorgeschoben«, so Körzell. Das Urteil müsse nun schnell und ausnahmslos umgesetzt werden. Durch die mangelnde Bereitschaft, Tariflöhne zu zahlen, habe das Handwerk stark an Attraktivität eingebüßt.(jW)

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