Klage gegen Stillegung von AKW gescheitert
Bonn. Im Prozess um die Abschaltung von zwei Atomkraftwerken hat der Energiekonzern EnBW eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Bonn wies die Klage des Konzerns am Mittwoch ab. EnBW hatte vom Bund und vom Land Baden-Württemberg Schadenersatz in Höhe von rund 261 Millionen Euro gefordert, weil das Unternehmen nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 zwei Meiler abschalten musste. (Az. 1 O 458/14) Das Gericht begründete sein noch nicht rechtskräftiges Urteil damit, dass EnBW im März 2011 nicht sofort gegen die Abschaltung geklagt hatte. Eine Klage damals hätte nach Einschätzung der Richter sogar Aussicht auf Erfolg gehabt. Auch die anderen deutschen AKW-Betreiber klagen gegen Bund und Länder. Das Bundesverfassungsgericht prüft zudem seit Mitte März die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs. (AFP/jW)
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