Ein »wunderbares Inzuchtsprodukt«
Karlsruhe. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) darf weiter als ein »ganz wunderbares Inzuchtsprodukt« bezeichnet werden. Das Karlsruher Amtsgericht lehnte einen Strafbefehl gegen einen Karlsruher Rechtsanwalt ab. Herrmann hatte in einer Talkshow über den Sänger Roberto Blanco gesagt, er sei ein »wunderbarer Neger«. Daraufhin schrieb der dunkelhäutige Anwalt David Schneider-Addae-Mensah dem CSU-Politiker einen Brief mit der beanstandeten Formulierung.
Die Äußerung sei von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt, stellte das Amtsgericht fest. Zudem gebe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein »Recht zum Gegenschlag«, dem zufolge ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik scharf und drastisch erwidert werden dürften. Herrmann hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Gerichtsbeschluss noch nicht rechtskräftig.(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Bei uns kommt vom vielen Geld nichts an«
vom 10.05.2016 -
71 Jahre Befreiung
vom 10.05.2016 -
Gabriel: SPD existentiell bedroht
vom 10.05.2016 -
Drogen, Narben, SS-Mützen
vom 10.05.2016 -
Überall Trotzkisten
vom 10.05.2016 -
Kooperation mit Terrorpaten
vom 10.05.2016 -
Streit um Asse-Zwischenlager neu entbrannt
vom 10.05.2016