Aus Leserbriefen an die Redaktion
»Bemerkenswert viele junge Leute«
Wer war »wir«?
Als das Bundesverwaltungsgericht entschied, daß die »Stasi-Akten« Helmut Kohls verschlossen bleiben, weil das seine Privatsphäre und damit seine Würde schütze, verurteilte es gleichzeitig die bisherige Praxis des Umgangs mit den »Akten« als rechtswidrig. Zehn Jahre lang hat also eine Bundesbehörde mit Duldung des Parlaments und der Regierung das Grundgesetz, dessen Artikel 1 bestimmt, daß die Würde des Menschen unantastbar sei, verletzt. (...)
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