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24.12.1997 / Inland

Turmbesetzer müssen zahlen

BGH nahm die Revision der Gorlebener Atomkraftgegner nicht an

Reimar Paul, Göttingen

Die 14 Frauen und Männer, die am 21. Juni 1990 die beiden Fördertürme des Gorlebener Endlagerbergwerks bestiegen und vorübergehend besetzt gehalten hatten, werden für ihre Aktion unwiderruflich zur Kasse gebeten. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm eine Revision der Atomkraftgegner gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle vom 14. 2. 1997 nicht an (6 ZR 77/97).

Beim Erklimmen der Türme hatten die Besetzer einen Drahtzaun durchschnitten, ein Schloß gekn...

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