Entscheidung der Verfassungsrichter: Nur noch Gnadenfrist für Wehrpflicht?
jW fragte Wolfgang Menzel, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die sich für eine Abschaffung aller Zwangsdienste und eine Entmilitarisierung der Gesellschaft einsetzt
Thomas KleinF: Sie sagen, die Wehrpflicht habe nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nur eine Gnadenfrist erhalten. Warum?
Das Verfassungsgericht hat formaljuristisch, aber nicht in der Sache entschieden. Es hat lediglich seine Haltung von 1978 bekräftigt, daß die Wehrpflicht nicht bei jeder Änderung der Weltlage automatisch auf den Prüfstand muß und im übrigen den Schwarzen Peter an Regierung und Parlament zurückgegeben. Dem Gesetzgeber steht es frei, wie er den Ver...
Artikel-Länge: 2858 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.