Aus: Ausgabe vom 08.06.2016, Seite 9 / Kapital & Arbeit
»Arrestbefehl« gegen Reiseunternehmer Öger
Frankfurt am Main. Gegen den insolventen Reiseunternehmer Vural Öger hat das Landgericht Frankfurt am Main im Streit um sein Vermögen einen sogenannten »Arrestbefehl« erlassen. Dieser Beschluss sei bereits am 6. Mai in einem Eilverfahren über eine Summe von einer Million Euro gefasst worden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Durch einen Arrestbefehl werden Vermögenswerte von Schuldnern gesichert, damit diese Zwangsvollstreckungen wie Pfändungen nicht erschweren oder gar vereiteln können. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Mission: Impossible
vom 08.06.2016 -
Sicher soll »sicher bleiben«
vom 08.06.2016