Doping: Pechstein und kein Ende
Karlsruhe. Claudia Pechstein hat am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Niederlage in ihren langen Kampf um Entschädigung für eine ungerechtfertigte Dopingsperre kassiert. Die Richter erklärten die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislaufunion ISU für unzulässig. Zuständig sei allein das Internationale Sportgericht CAS. Ein Anspruch »auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht«. Die 44jährige, die für ihre Auseinandersetzung mit der ISU nach Angaben ihres Anwalts Thomas Summerer bisher 750.000 Euro ausgegeben hat, gab sich nach der Urteilsverkündung gewohnt streitbar: »Wir Sportler sind scheinbar Menschen zweiter Klasse. Was ich da heute gehört habe, ist definitiv nicht akzeptabel für mich. Fest steht: Es ist noch nicht zu Ende.« Die Berlinerin kündigte die Gründung einer Sportlergewerkschaft und den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Sollte sie dort scheitern, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Von der ISU, die sie 2009 aufgrund falsch interpretierter Indizien für zwei Jahre sperrte, fordert sie Schadenersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro. (sid/jW)
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