»Es gibt jetzt klare Vorgaben für die Laufzeit«
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Ständig befristete Kettenverträge an Hochschulen nur in sehr engen Grenzen möglich. Ein Gespräch mit Andreas Keller
Ralf WurzbacherDas Bundesarbeitsgericht, BAG, in Erfurt hat mit Urteil vom Mittwoch erstmalig Kettenverträge für Wissenschaftler an Hochschulen für in Teilen rechtsmissbräuchlich erklärt. Die Klägerin war eine Mitarbeiterin der Universität Leipzig, die sich 22 Jahre lang von einer Befristung zur nächsten gehangelt hat. Wie bewerten Sie den Entscheid?
Es ist ein Erfolg, wenn höchstrichterlich entschieden wird, dass Kettenarbeitsverträge auch an den Hochschulen ihre Grenzen haben. Da...
Artikel-Länge: 4226 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.