»ACAB« darf straflos gezeigt werden
Karlsruhe. Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination »ACAB« als Abkürzung für »All Cops Are Bastards« (Alle Polizisten sind Bastarde) ist an sich noch keine strafbare Polizistenbeleidigung. Eine Verurteilung setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied (Az. 1 BvR 257/14 und 1 Bv).
Die Richter hoben damit Verurteilungen von Fußballfans wegen Beleidigung auf. Sie verwiesen darauf, dass die Äußerung zunächst eine nur »allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck« bringe und insoweit noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole »personalisiert« an eine abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet sei. (AFP/jW)
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