Hartz-IV-Vollsanktionen unverhältnismäßig
Bundessozialgericht erklärt Regelsatzstreichung wegen zuwenig Bewerbungen für nicht zulässig
Neunmal Hartz-IV-Regelsatz: Diese Summe muss das Jobcenter Kassel einem 39jährigen erstatten. Zwischen Dezember 2011 und November 2012 hatte es gegen den Mann drei 100-Prozent-Sanktionen für jeweils drei Monate verhängt. Nach Ansicht des Amtes hatte er sich unzureichend um Arbeit beworben. Das Bundessozialgericht (BSG) erklärte die Strafen jedoch Ende vergangener Woche in letzter Instanz für rechtswidrig, wie es in einer Mitteilung informiert. Bereits die zugrunde ...
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