Rechtshilfefonds Azadi zum Verfassungsschutzbericht
Im Jahresbericht 2015 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS) findet sich unter der Rubrik »Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern« erstmalig auch der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland Azadi e. V. Die Vereinigung nahm dazu am Freitag in einer Presseerklärung Stellung:
In dem kurzen Text wird festgehalten, dass es sich bei dem Rechtshilfefonds um einen Verein handele, »dessen Hauptzweck in der finanziellen b...
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