AfD-Schiedsgericht erlaubt Pegida-Besuche
Berlin. Die AfD hat ihr Verhältnis zur asylrechtsfeindlichen Pegida-Bewegung noch immer nicht restlos geklärt. Die »Patriotische Plattform« in der AfD erklärte am Freitag, sie wolle einen Vergleichsvorschlag des Bundesschiedsgerichts der Partei annehmen. Dieses habe entschieden, dass die Teilnahme an einer der Pegida-Kundgebungen in Dresden alleine noch keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Partei darstelle. Die »Plattform« ist ein Zusammenschluss der Angehörigen des rechtsextremen Flügels der AfD. Vorstand ist der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. Er war bei Pegida als Gastredner aufgetreten, was AfD-Chefin Frauke Petry verärgert hatte. Der Bundesvorstand hatte daraufhin beschlossen, »dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen bei Pegida-Veranstaltungen auftreten sollen«. Diesen Entscheid hatte das rechtsextreme Bündnis vor dem Schiedsgericht angefochten. (dpa/jW)
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