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Aus: Ausgabe vom 04.08.2016, Seite 2 / Inland

Hamburg: Urteil in PKK-Verfahren gesprochen

Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hat das Urteil in einem Verfahren wegen mutmaßlicher »Unterstützung einer ausländischen, terroristischen Vereinigung« (jW berichtete) gesprochen. Am Mittwoch verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe gegen Bedrettin Kavak, wie der Verein Azadi, Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, am selben Tag mitteilte. Kavaks Verteidiger plädierten auf Freispruch und wiesen demnach in ihrem Plädoyer darauf hin, dass es an der Zeit sei, die Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums, die die Verfolgung der PKK nach Paragraph 129 b des Strafgesetzbuches erst ermöglicht, zu überprüfen und zurückzunehmen. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. (jW)

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