Aus: Ausgabe vom 05.08.2016, Seite 2 / Inland
BGH sieht keine dritte Geschlechtsvariante
Karlsruhe. Eine junge Intersexuelle ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht eine dritte Variante wie »inter« oder »divers« eintragen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Voraussetzung dafür nicht gegeben. Das teilte der Unterstützerkreis »Dritte Option« am Donnerstag mit. Vanja wurde 1989 als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann. Die Kampagne will die Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte für Anfang September eine Verfassungsklage an. Seit November 2013 ist es bereits möglich, das Geschlecht eines Babys offenzulassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. (dpa/jW)
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