Aus: Ausgabe vom 05.08.2016, Seite 5 / Inland
Kritik an Firmen im Netz laut BGH rechtens
Karlsruhe. Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde (Az. 1 BvR 3487/14). Hintergrund ist der Streit eines Firmeninhabers mit einem Kunden um die Rückzahlung einer Mietkaution für eine Werkstatt. Das Gericht urteilte nun, dass bei Kritik im Netz die Schwelle zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung erst überschritten sei, wenn der Schaden »außer Verhältnis zu dem Interesse bei der Verbreitung der Wahrheit steht«. (dpa/jW)
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