Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 10.08.2016, Seite 2 / Inland

Patientenverfügung muss eindeutig sein

Karlsruhe. Eine Patientenverfügung muss sich deutlich zu einzelnen medizinischen Maßnahmen oder zu bestimmten Krankheiten äußern. Die Formulierung, »lebensverlängernde Maßnahmen« seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Eine Patientenvollmacht muss danach deutlich machen, ob die bevollmächtigte Person auch über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden kann (Az: XII ZB 61/16). (AFP/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • E. Rasmus: Profitabler Tod Zu jW vom 10. August: »Patientenverfügung muss eindeutig sein« Das Ganze klingt sehr süffisant und fern wirklicher Ethik. Ich muss also meinen Tod planen in allen Variationen. Ärzte haben keine ethis...