Diskriminierung: Gesetz reformbedürftig
Berlin. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des »Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes« wird die Forderung nach einer umfassenden Reform laut. »Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden«, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Dienstag in Berlin. Ungeachtet des Reformbedarfs aber sei das AGG eine Erfolgsgeschichte.
Nach einem am Dienstag vorgelegten Expertengutachten müssten dringend die Fristen erweitert werden, in denen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können. Statt bisher zwei Monate sollten sie dafür sechs Monate Zeit haben. Ein Klagerecht für Verbände sei notwendig, weil viele Betroffene vor den Belastungen eines Gerichtsverfahrens zurückschreckten. Nachgebessert werden müsse auch der Schutz vor Diskriminierung für Fremdpersonal, etwa bei Werkverträgen. (dpa/jW)
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