Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.08.2016, Seite 1 / Inland

Noch schärfere Kontrollen gegen Hartz-IV-Bezieher

Nürnberg. Die Jobcenter können Informationen etwa zu Einkommen und Vermögen in Hartz-IV-Haushalten noch engmaschiger prüfen. Statt des automatischen Datenabgleichs einmal im Quartal sei nun auch ein monatlicher Abgleich möglich, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Wochenende der Nachrichtenagentur AFP. Eine entsprechende »fachliche Weisung« wurde demnach an die Jobcenter verschickt und auf der Internetseite der BA veröffentlicht. Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um die Ansprüche der Bezieher von Arbeitslosengeld II zu überprüfen. Unter anderem werden die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern einbezogen. Dabei können auch Informationen über Menschen eingeholt werden, die mit dem Hartz-IV-Bezieher in einem Haushalt leben, aber selbst keine Leistungen erhalten. (AFP/jW)