Zwangsbehandlung ist verfassungswidrig
Karlsruhe. Die gesetzlichen Regeln zur ärztlichen Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen haben verfassungswidrige Lücken und müssen nachgebessert werden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Seit 2013 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, in welchen Fällen Betroffene gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht sind. Nicht zwangsbehandelt werden können daher bettlägerige Patienten in einer normalen Klinik. Diese Lücke ist laut Beschluss »unverzüglich zu schließen«. Übergangsweise erlauben die Verfassungsrichter die Zwangsbehandlung auch dieser Menschen. (Az. 1 BvL 8/15) (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Incirlik: Bleiben oder gehen?
vom 26.08.2016 -
Festung Europa reicht bis Afrika
vom 26.08.2016 -
Rote Konkurrenz
vom 26.08.2016 -
Immer mehr Autos teilen
vom 26.08.2016 -
Deals mit Zukunft
vom 26.08.2016