Burkini-Verbote vor Verwaltungsgericht
Paris. Die Burkini-Verbote an zahlreichen französischen Stränden beschäftigen nun auch das Oberste Verwaltungsgericht des Landes. Der Staatsrat in Paris befasste sich am Donnerstag nachmittag in einer Anhörung mit dem Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs im Badeort Villeneuve-Loubet an der Côte d’Azur. Mit einer Entscheidung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gerechnet.
Das Verwaltungsgericht von Nizza hatte einen Eilantrag der Liga für Menschenrechte gegen das Verbot am Montag zurückgewiesen. In diesem Sommer haben zahlreiche französische Urlaubsorte das Tragen von Burkinis an ihren Stränden verboten. In Nizza, wo seit dem Terroranschlag vom 14. Juli, der 86 Todesopfer gefordert hatte, eine besonders gereizte Stimmung herrscht, bekamen deswegen allein diese Woche etwa 15 Frauen Strafzettel. (AFP/jW)
Siehe jW vom 25.8., S. 8
Mehr aus: Feminismus
-
Mutter der Kunsttherapie
vom 26.08.2016 -
Nicht gesellschaftsfähig. Der Fall Lohfink und die Medien
vom 26.08.2016