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Aus: Ausgabe vom 30.08.2016, Seite 1 / Inland

Auskunftspflicht für ­»Beiwohnung« geplant

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant die Einführung einer gesetzlichen Auskunftspflicht für Mütter möglicher »Kuckuckskinder«. Auf Verlangen sollen sie gesetzlichen sogenannten Scheinvätern über den leiblichen Vater des Kindes Auskunft geben müssen, erklärte Maas am Montag in Berlin. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist.

»Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen«, erklärte Maas zu dem Gesetzentwurf, der voraussichtlich am morgigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen wird. In der Vorlage heißt es: »Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.« (AFP/jW)

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