Diagnose: Selber schuld
Ersatzansprüche der Jobcenter bei »sozialwidrigem Verhalten«. Präzisierung der Praxis, sagt die Behörde. Gesetzesverschärfung, sagt der Experte
Claudia WrobelSo neu, wie Bild es darstellt, ist die harte Hand gegen Hartz-IV-Bezieher nicht. Die Beispiele, die das Blatt am Freitag nannte, für Fälle, in denen das Jobcenter Leistungen zurückverlangen kann, seien bereits seit Jahren gelebte Praxis, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Nachfrage von jW sagte. Allerdings hatten diese zuvor keinen Gesetzesrang, sondern seien in den Handlungsanweisungen für die Sachbearbeiter festgeschrieben gewesen. Seit 20....
Artikel-Länge: 5257 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.