Teilerfolg für einen »Rädelsführer«
Vor 50 Jahren wurde das Verfahren gegen den Kommunisten Karl Weber eingeleitet. Es endete mit einer Niederlage der politischen BRD-Justiz
Am 1. September 1966, zehn Jahre nach dem KPD-Verbot, legte der Generalbundesanwalt seine Anklageschrift gegen Karl Weber vor. Der Vorwurf lautete, Weber habe »als Rädelsführer« den organisatorischen Zusammenhalt der KPD aufrechterhalten und die Verfassungsgrundsätze der BRD untergraben wollen. Weiter hieß es:
Der jetzt 61 Jahre alte Angeschuldigte Karl Weber ist in Stuttgart geboren. Dort besuchte er sieben Jahre die Volksschule und drei Jahre die Gewerbeschule. Ans...
Artikel-Länge: 4765 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.