Aus: Ausgabe vom 16.09.2016, Seite 4 / Inland
Keine Entschädigung nach Tod einer Kadettin
Münster. Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehrkadettin Jenny Böken auf der »Gorch Fock« hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Das Urteil fiel am späten Mittwoch abend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter »besonders lebensgefährlichen« Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre notwendig gewesen, damit den Eltern nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20.000 Euro zugestanden hätten. Die Richter ließen keine Revision zu. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
OECD lobt berufliche Bildung in Deutschland
vom 16.09.2016 -
Abwehr von Phantomgefahren
vom 16.09.2016 -
SPD bloß nicht erschrecken
vom 16.09.2016 -
Gabriels große Ablenkung
vom 16.09.2016 -
Razzia bei Pharmagroßhändlern
vom 16.09.2016 -
»Wir haben aus unseren Fehlern gelernt«
vom 16.09.2016