Schwengelrecht und Ordnung
Oder: Ein Gesetzloser gesteht
Wiglaf DrosteDer Vokabel »Schwengelrecht« haftet etwas Anzügliches an, aber das ist eine entweder naiv unwissende oder aber beabsichtigt vulgäre Auffassung respektive Verwendung des Begriffs. Denn weder hat das Schwengelrecht mit dem »Ladenschwengel« zu tun, einer recht geringschätzigen Bezeichnung für einen Ladenjungen oder Ladendiener noch mit dem zuweilen als »Schwengel« angepriesenen männlichen Glied, in dem, wenn es »Schwengel« genannt wird, eine gewisse Größe mitschwingt,...
Artikel-Länge: 4290 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.