Schärfere Kontrollen bei Sicherheitspersonal
Berlin. Das Sicherheitspersonal in Unterkünften für Asylsuchende wird künftig stärker kontrolliert. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im September beschlossenes Gesetz, das Mitarbeitern von Bewachungsfirmen in leitender Funktion die Vorlage eines Sachkundenachweises abverlangt. Bislang reichte es aus, einen 80stündigen Kurs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ohne Abschlussprüfung zu absolvieren. Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf Vorfälle, bei denen dem Bewachungspersonal Übergriffe in Flüchtlingsheimen vorgeworfen worden waren. Die Auflagen gelten auch für Sicherheitspersonal, das bei Großveranstaltungen eingesetzt wird. Die zuständigen Behörden können Auskünfte bei der Polizei und bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz einholen. Vorgesehen ist auch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. (AFP/jW)
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