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Aus: Ausgabe vom 17.10.2016, Seite 4 / Inland

Juristen fordern ­Neuwahlen in Sachsen

Hamburg/Dresden. Die Landtagswahl in Sachsen vor zwei Jahren ist nach Einschätzung mehrerer Juristen ungültig gewesen. Weil die AfD einen unliebsamen Kandidaten unzulässigerweise von ihrer Wahlliste gestrichen habe, sei der Landtag »nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt«, sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem Spiegel laut Vorabmeldung vom Sonnabend. »An Neuwahlen führt kein Weg vorbei.« Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte laut Spiegel aus politischen Gründen beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Obwohl Samtleben bei der Landeswahlleiterin Beschwerde eingelegt habe, sei die veränderte AfD-Liste zugelassen worden. »Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie«, sagte Sophie Schönberger von der Universität Konstanz dem Spiegel. (AFP/jW)

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