Duldung zweiter Klasse
Bundesregierung will Rechte Geflüchteter weiter aushöhlen. Bisher war für einige nach acht Jahren ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt möglich
Ulla JelpkeDie Bundesregierung will die Rechte geflüchteter Menschen erneut einschränken. Konkret geht es diesmal um die Einführung einer »Duldung zweiter Klasse« für die Gruppe der sogenannten Geduldeten. Als solche gelten Migranten, deren Asylbegehren abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber aus humanitären oder administrativen Gründen nicht möglich ist. Dies gilt zum Beispiel für Familien mit Kleinkindern, Schwangere sowie für Geflüchtete, die keine Reisepapiere erhalten.
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